Rechte und Belastungen
Bewertungen von Rechten und Belastungen bei Immobilien beziehen sich auf die Ermittlung des objektspezifischen Wertes dieser mit einem Grundstück verbunden Rechte bzw. Belastungen, die im jeweiligen Grundbuch in Abt. II geführt werden.
Diese können privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sein, und den Verkehrswert von Immobilien sowohl wertmindernd als auch werterhöhend vielfach in erheblichem Maße beeinflussen.
Der Wert solcher Rechte und Belastungen fließt im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens immer mit ein. Bei anderem Bedarfszweck, z.B. als Grundlage von Entschädigungszahlungen, Renten oder Steuern, werden diese Werte isoliert ermittelt.
Zu möglichen Rechten und Belastungen gehören
Grundstückgleiche Rechte wie
• Erbbaurecht / mit Bewertungen des Erbbaurechts & Bewertungen der Erbbaurechtgrundstücke
• Wohnungs- und Teileigentum • Bergwerkseigentum • Abbaurechte
Grunddienstbarkeiten wie
• Baulasten • Wegerechte • Leitungsrechte
Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten wie
• Wohnungsrecht • Wohnrecht • Nießbrauch
Gesetzliche und öffentlich-rechtliche Beschränkungen wie
• Überbau • Notwegerecht • Wassernutzungsrechte • Bebauungsverbote
• planungs- und baurechtliche Regelungen • Denkmalschutz • Baulasten
Die aestima- Sachverständigen ermitteln die individuellen Werte durch die fachlich fundierte Evaluierung vorhandener Rechte und Belastungen.