Steuerliche Wertermittlung

Die steuerliche Immobilienwertermittlung dient der Bestimmung des Wertes von Immobilien für steuerliche Zwecke. Die ermittelten Werte werden in der Regel von den Steuerbehörden oder anderen relevanten Stellen verwendet, um die jeweiligen Steuern festzulegen. 

Steuerliche Wertermittlungen werden benötigt zu den Punkten

•  Erbschaftssteuer
•  Schenkungsteuer
•  abschreibungsfähige Gebäudewertanteile
•  verdeckte Schenkungen
•  Vermögensverschiebungen
•  verkürzte Restnutzungsdauer
•  Grunderwerbsteuer
•  Jahresabschlüsse

Werden Erben bzw. Beschenkte vom Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung bzw. einer Schenkungsteuererklärung aufgefordert, ermitteln die aestima- Sachverständigen hierzu den Verkehrswert der betreffenden Immobilien. 


Sie benötigen sachverständige Unterstützung in der steuerlichen 
Wertermittlung von Immobilien ? 
Kontaktieren Sie uns.

aestima valuation Partnerschaft (PartG)
Postfach 100105 
D- 66652 Merzig
Tel  +(49) 6861 99 370 90

 

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