Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Verkehrswertgutachten sind detaillierte Bewertungen von Immobilien, die deren nach gesetzlichen Vorgaben ermittelten Wert unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie z.B. Lage, Alter, Zustand, Größe oder Ausstattung darstellen, und ausschließlich von qualifizierten Sachverständigen erstellt werden können. 
Sie dienen als Grundlage für eine Vielzahl rechtlicher und finanzieller Entscheidungen.
 
Verkehrswertgutachten von Immobilien werden zu Anlässen benötigt wie:

• Kauf und Verkauf

• Vermögensregelungen 
   Erbschaft | Schenkung | Gütertrennung | Firmenübernahmen

• rechtliche Zwecke 
   Scheidung | Zwangsversteigerung | Enteignung | Vormundschaft

• steuerliche Zwecke 
   Vermögensaufstellungen | Boden-/Gebäudewert | Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes
    etc.


Die aestima- Sachverständigen fertigen für alle Bedarfe individuelle Verkehrswertgutachten an.

Hierbei werden alle Besonderheiten wie z.B. Erbbaurecht, Niesbrauch, Wohnungsrecht, Wegerecht, Baulasten, Altlasten oder Denkmalschutz in unseren Gutachten entsprechend sachverständig berücksichtigt und bewertet.

Gesetzliche Grundlage hierzu ist § 194 BauGB (Baugesetzbuch), der die Verkehrswertdefinition wie folgt vorgibt:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks, oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Wie Verkehrswerte zu ermitteln sind, ist im Baugesetzbuch selbst nicht geregelt. 
Hierzu wird in § 199 Abs. 1 die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung ermächtigt, die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts), sowie die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu regeln. 
In Form der ImmowertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) ist von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht worden. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist.

Obwohl es international keine einheitliche Regelung für Verkehrswertgutachten gibt, werden die Grundprinzipien dieser Wertermittlung, wie z.B. die Anwendung von Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren, international anerkannt und angewendet. Länderspezifische Vorschriften und Bewertungsstandards können die genaue Vorgehensweise jedoch beeinflussen. 


Sie benötigen sachverständige Unterstützung in der Wertermittlung 
durch Erstellen von Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ? 
Kontaktieren Sie uns.

aestima valuation Partnerschaft (PartG)
Postfach 100105 
D- 66652 Merzig
Tel  +(49) 6861 99 370 90

 

                                         aestima © 2025                                         

Logo

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.